Verordnung zu Corona – Training ab 1. Mai 2020 wieder möglich

Verordnung zu Corona

 

Liebe HundesportlerInnen, werte Mitglieder,

wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass lt. Verordnung der Bundesregierung und Vorgaben der Bezirkshauptmannschaft Ried, das Training mit euren Hunden am Abrichteplatz wieder möglich ist.

Das heißt, es ist für alle Vereinsmitglieder wieder erlaubt sich am Hundeplatz aufzuhalten, wenn folgende Bestimmungen ZWINGEND eingehalten werden:

 

  • es dürfen sich gesamt NICHT MEHR als 10 Personen am Hundeplatz aufhalten (§ 10)

  • es muss der Mindestabstand von 2 m zwischen den Personen bei der Sportausübung eingehalten werden (§ 8)

  • das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausbildung beschränkt 

  • das WC ist vor und nach dem Benutzen zu desinfizieren (Hygienemittel steht im WC) 

  • bei Krankheitssymptomen bitte das Gelände nicht betreten

 

Der Kursbetrieb kann derzeit noch nicht aufgenommen werden, da wir als Ausbildungseinrichtung (§ 5) gesehen werden und derzeit Kurse, Seminare, Schulungen udgl. NICHT abgehalten werden dürfen.

Es geht weiter im Spätsommer, der offizielle Start des Herbstkurses ist wie geplant am 29. August 2020.

Jedes Vereinsmitglied ist dafür selbst verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.

Wir werden euch bei Neuigkeiten umgehend informieren.

 

Für den Vorstand

 

Obmann

Rudolf Wernisch