Platzordnung ÖGV Ried OG 205

  • Beim Betreten des Ausbildungsplatzes sind alle Hunde an der Leine zu führen.
  • Die Benützung des Ausbildungsplatzes ist nur Vereinsmitgliedern und den Diensthundeführern gestattet.
  • Das Freilaufen- und Spielenlassen während der Ausbildungszeiten ist nur in dem dafür vorgesehenen Welpen-Platz gestattet.
  • In den Pausen müssen die Hunde bei den Hundeführern oder im Fahrzeug verwahrt werden.
  • Bei kurzfristig angehängten Hunden ist darauf zu achten, dass diese nicht bellen.
  • Das Vereinsgelände sowie die nähere Umgebung sind von Verunreinigungen durch Hundekot frei zu halten (Hundekotsackerl).
  • Bei der Auslaufwiese bitte auch auf den Wegen den Hundekot entfernen.
  • Das Mitnehmen von Hunden in das Vereinshaus ist aus hygienischen Gründen verboten.
  • Kranke und nicht geimpfte Hunde sind vom Ausbildungsplatz fernzuhalten.
  • Für sämtliche durch Hunde verursachte Schäden haftet ausschließlich der Hundehalter, für persönliche Wertgegenstände der Besitzer.
  • Jeder Hundeführer nimmt auf eigene Gefahr am Training teil.
  • Den Anordnungen der Vereinsleitung und des Ausbildungspersonals ist Folge zu leisten.

Die Vereinsleitung

ÖGV Ried